Wünschen Sie sich eine Zusammenarbeit, die über die Abwicklung kurzfristiger Projekte hinausgeht? Dann kann Ihnen diese Regelung wichtige Vorteile bieten - als Alternative zu isolierten Einzelaufgaben. Lesen Sie im folgenden Mustervertrag, welche Vorteile Ihnen mit dieser Option geboten werden, welche Themen und Einsatzbereiche möglich sind und wie die praktische Arbeit geregelt werden könnte:

 

Ziele und Vorteile für Weiterbildung, Personalentwicklung und Vertriebsoptimierung des Auftraggebers (AG) - gegenüber der kurzfristigen projektbezogenen Zusammenarbeit:

· Durch die konstante langfristige Zusammenarbeit werden Ziele, Hintergründe und Erwartungen des AG deutlicher; Methoden und Möglichkeiten des externen Partners können besser genutzt werden. Eine systematische, maßgeschneiderte und nachhaltige Personalentwicklung ist dadurch leichter zu realisieren.

· Der absehbare Leistungseinsatz lässt sich besser in den Arbeitsalltag integrieren. NB hält für den AG ein Zeitkontingent reserviert.

· Der AG bleibt trotz vertraglicher Regelung flexibel und bedarfsgerecht in seinen Möglichkeiten: Wenn in einem Monat keine Betreuung beansprucht werden sollte, kann sie zum Teil noch in die Folgemonate verlegt werden.

· Interventionen erfolgen bei einer vertraglichen Basis oft früher und verhindern teure Eskalationen und didaktische Umwege. Vorausschauende Entscheidungen sind leichter möglich (sonst Hemmschwelle einer Auswahl– und Auftragsprozedur).

· Im Rahmenvertrag sind Kosten integriert bzw. vermindert, die ohne Vertragsbasis anfallen bzw. höher ausfallen. Das gilt zum Beispiel für den Aufwand eines thematischen Zuschnitts, für einige Leistungen der Nachbetreuung und für Organisations- und Koordinationsarbeiten.

 

 

 

 

 

Rahmenvertrag            - Entwurf / Muster -

 

 

 

1. Gegenstand

 

Hiermit wird der Leistungseinsatz von Niko Bayer (NB) als Berater, Texter, Referent, Moderator, Mediator und Coach geregelt -  für das Unternehmen / für den Auftraggeber (AG)

 

………………………………………………………..………………….……………….

 

…………………………………………………………..……….……………………….

 

vertreten durch ………………………………………..………….…………………….

 

 

Zu den Themenbereichen von NB gehören

· Rhetorik & Präsentationstechnik

· Moderation & Konfliktmanagement

· Verhandlung & Reklamationsmanagement

· Textgestaltung & Korrespondenz

· Zeitmanagement & Selbstorganisation

· Kreativitätsentwicklung & Innovationsmanagement

 

Möglich ist Einsatz von NB zum Beispiel als

· Referent für halbtägige Kompakt-Seminare bis zu mehrtägigen Praxis-Seminaren

· Moderator/Mediator von Arbeitsteams und anderen Kleingruppen (auch „On-The-Job“, im Arbeitsablauf integriert: beim Kundenkontakt, bei Projektabwicklung u.v.a.)

· Coach für Einzeltraining, individuell

· Berater/Entscheidungshelfer für Führungskräfte

· Analyst und Impulsgeber für Verbesserungsmöglichkeiten bei Zusammenarbeit und Kundenkontakt (Begleitung und Analyse von Meetings, Messeauftritten, Vertriebstagungen, Pressekonferenzen, Events, Mitarbeitergesprächen, Reklamationsbehandlung, Serviceabwicklung, Maßnahmen für Verkaufsförderung, Werbung und PR, Verkaufssituationen beim Kunden, Call-Center-Aktivitäten, Korrespondenz-Standard, Situationen und Prozesse zu Zeit-/Projektmanagement und Selbstorganisation, Anti-Stress-Strategien usw.)

· von Personal–/Unternehmensleitung eingesetzt oder von Führungskräften situativ für Team/Abteilung angefordert

· offen beauftragt oder in diskreter Vertrauensfunktion von Betroffenen angefordert (ohne namentliche Berichterstattung „nach oben“, sofern keine Betriebsinteressen gefährdet sind und dies grundsätzlich von AG gewünscht ist; quasi als externer „Vertrauensmann“ mit einer gewissen betriebspsychologischen Ventilfunktion)

 

 

2. Betreuungsumfang, Leistungsreste, Berichterstattung

 

NB verpflichtet sich zur absprachegemäßen und fachgerechten Durchführung vereinbarter Arbeiten.

 

Dazu gehören monatlich …….. Leistungstage (je 8 Stunden) für den AG frei aufteilbar für Seminare (mindestens halbtägig), Moderation, Mediation, Textgestaltung/Redaktion, Beratung oder Coaching durch NB. Die persönliche Betreuung kann auch ergänzend per Telefon, E-Mails oder Videokonferenz erfolgen.

 

NB hält die dafür benötigten Zeiten frei und verfügbar - im Rahmen einer zumutbaren Planungs– und Vorbereitungszeit (Seminare/Workshops 4 Wochen, Besprechungen und Coaching 2 Wochen).

 

Werden vom AG in einem Monat die Leistungszeiten von NB nicht komplett abgerufen (Betriebsferien o.ä.), können vom Leistungsrest noch bis zu 50 % in den Folgemonaten einer Vertragslaufzeit genutzt werden - auch in eine Vertragsverlängerung. Bis zum Umfang eines Leistungsmonats kann als zeitliche Gutschrift angesammelt und flexibel genutzt werden - zum Beispiel um spätere Mehrbeanspruchung darüber abzugelten.

 

Beim Ausfall von Terminen seitens AG werden diese zeitlich angerechnet, wenn sie nicht innerhalb der folgenden Fristen abgesagt bzw. verlegt werden: bei Seminaren/Workshops spätestens 2 Wochen vor Termin, bei Meeting/Besprechungen/Coaching spätestens 2 Tage vor Termin.

 

Der Auftraggeber stellt NB die Daten, Informationen. Ausstattungen und Räumlichkeiten rechtzeitig und umfassend zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung nötig sind.

 

Der AG erhält von NB einmal im Quartal einen schriftlichen Bericht über laufende Arbeiten, Projekte und Ergebnisse. Ein Stundenprotokoll kann zu jeder Monatsabrechnung vorgelegt werden.

 

Zur Seminardurchführung gehört für den AG auch die Bewirtung der Teilnehmer sowie die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der technischen Ausstattung (NB stellt Notebook, Beamer und Video-Ausstattung zur Verfügung).

 

 

3. Vertragsdauer

 

Die Vertrag ist für ein Jahr gültig - beginnend mit ………………....  . Sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich kündigt, verlängert sich seine Gültigkeit automatisch um jeweils weitere zwölf Monate.

 

 

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen

 

NB erhält für seine Leistungen pro Monat eine Vergütung in Höhe von ………………. zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum Beginn eines Leistungsmonats fällig und ohne Abzüge zu überweisen auf das Konto ………………………………………. bei der ………………………………...Bank mit der BLZ ……………………………. von NB.

 

Für den ersten Monat wird unmittelbar nach Vertragsabschluss berechnet und ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu überweisen.

 

Fahrtkosten (0,40 / km oder Bahnticket 1. Klasse oder Flugticket Business-Class inkl. Taxi) und evt. Hotelkosten (Übernachtung mit Frühstück, inkl. Parken) werden nach Aufwand zusätzlich mit dem folgenden Leistungsmonat berechnet.

 

Wenn der AG von NB über Punkt 2 hinausgehende Leistungen abfragt, werden diese mit ……. / Std. für Vorbereitung, Konzeption/Entwicklung und Durchführung zusätzlich im Folgemonat berechnet. Arbeiten für Organisation und Koordination werden lediglich mit …….. / Std. berechnet. Art und Umfang der Arbeiten werden zur Vorlage protokolliert.

 

Für die Versteuerung der Vergütung hat NB selbst zu sorgen.

 


5. Vertraulichkeit


NB
behandelt Betriebsgeheimnisse und Unterlagen des Auftraggebers streng vertraulich. Diese Verpflichtung bleibt auch nach der Zusammenarbeit bestehen. Dies gilt insbesondere für persönliche Informationen, die im Rahmen einer Coaching-Betreuung anfallen.

 

Der Ausschluss direkter Wettbewerber des AG kann mit NB im Einzelfall für die Vertragslaufzeit vereinbart werden.

 

NB versichert, keiner politischen oder religiösen Vereinigung anzugehören.

 

6. Urheberrecht

 

Der Auftraggeber erhält für die von NB zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte und Manuskripte bzw. Kopiervorlagen im Rahmen einer Veranstaltung die Nutzungsrechte zugewiesen. Die Urheberrechte bleiben davon unberührt bei NB.

 

 

7. Gerichtsstand

 

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Frankenthal (Pfalz) als Gerichtsstand vereinbart.

 

8. Sonstige Regelungen

 

Änderungen oder Ergänzungen von Terminen, Inhalten und anderen wichtigen Absprachen - gegenüber diesen Regelungen - bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

 

 

(Ort) ……………………………………….  (Datum) …………………………………….

 

 

 

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(Auftraggeber)                                             (Niko Bayer)

 

                              

 

 

 

 

 

Stand: 1. Juni 2009 - Änderungen vorbehalten.